Rohtenburg: Kannibalenfilm darf nicht gezeigt werden
04.04.2008
'Rohtenburg': Kannibalenfilm darf nicht gezeigt werden. Kassel (rpo). Der Kinofilm 'Rohtenburg' mit Thomas Kretschmann darf nicht aufgeführt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Freitag entschieden. Es gab dem Antrag des als 'Kannibalen von Rotenburg' bekannt gewordenen Armin Meiwes statt, der seine Persönlichkeitsrechte durch den Film verletzt sieht. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht anfechtbar.
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